Sport
Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende
Person erlaubt.Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.
Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.